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   OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98   

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https://dejure.org/1998,5641
OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98 (https://dejure.org/1998,5641)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.08.1998 - 8 U 845/98 (https://dejure.org/1998,5641)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. August 1998 - 8 U 845/98 (https://dejure.org/1998,5641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Maklers auf Vermittlungsprovision für sein Mitwirken am Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein bebautes Grundstück ; Vermittlungsmaklervertrag; Herbeiführung der Abschlussbereitschaft einer Erbengemeinschaft ; Doppeltätigkeit des Maklers ; Erbringung ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch bei Doppeltätigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerprovision bei Doppeltätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Entstehen der Maklerprovision des Vermittlungsmaklers bei Doppeltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 1017
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    Durch eine jeweils auf Vermittlung gerichtete Doppeltätigkeit verdient der Makler jedenfalls dann grundsätzlich keine Provision, wenn er für die eine Auftraggeberseite die Stellung eines Vertrauensmaklers einnimmt (Ergänzung BGH WM 1998, 1188, 1189).

    Zwar läßt der Bundesgerichtshof beim Immobilienkauf mittlerweile eine Doppeltätigkeit des Maklers im Sinne (auch) einer Vermittlungstätigkeit für beide Auftraggeber grundsätzlich zu, sofern nur der Doppelauftrag für die jeweils andere Auftraggeberseite eindeutig absehbar ist (BGH WM 1998, 1188, 1189 m.w.N.).

  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 89/72

    Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Eigentumswohnungen - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    In der Regel vollzieht sich das Vermitteln durch ein - nicht notwendig gleichzeitiges (BGH WM 1974, 257, 258) - Verhandeln mit beiden Seiten, das den Abschluß des vom Auftraggeber beabsichtigten Hauptvertrages zum Ziel hat (Koeble/Pause, Rechtshandbuch Immobilien, Stand: September 1997, Rn. 213/31).

    Immerhin aber geht die höchstrichterliche Rechtsprechung wie selbstverständlich von einem entsprechenden Grundsatz aus (vgl. etwa BGH WM 1974, 257, 258 m.N.).

  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 182/96

    Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    aa) "Vermittlung" ist die bewußte, finale Herbeiführung der Abschlußbereitschaft des Vertragspartners des zukünftigen Hautpvertrages (BGH NJW-RR 1997, 884 unter 2 b m.N.).
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 57/96

    Anspruch des Maklers auf Zahlung der Provision bei Abschluß des Hauptvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    d) Hat der Kläger den Abschluß des Kaufvertrages durch Frau S und Herrn Dr. Sch nicht "vermittelt", kann auf sich beruhen, ob sein Tätigwerden noch als hinreichend (mit)ursächlich für das Zustandekommen des Kaufvertrages angesehen werden könnte, sich also der Hauptvertrag als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellte (BGH NJW-RR 1998, 411, 412; BGH NJW-RR 1990, 1008, 1009, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    d) Hat der Kläger den Abschluß des Kaufvertrages durch Frau S und Herrn Dr. Sch nicht "vermittelt", kann auf sich beruhen, ob sein Tätigwerden noch als hinreichend (mit)ursächlich für das Zustandekommen des Kaufvertrages angesehen werden könnte, sich also der Hauptvertrag als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellte (BGH NJW-RR 1998, 411, 412; BGH NJW-RR 1990, 1008, 1009, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80

    Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    Jedenfalls im Verhältnis zu Maklern ist es unbedenklich, das "Bestehen eines Maklervertrages" als eine Tatsache im Sinne des Beweisrechts anzusehen (BGH WM 1982, 428 unter I 2 a m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 174/89

    Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren;

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    Erforderlich ist die aktive Einwirkung auf die Willensentschließung des anderen Teils (BGHZ 112, 59, 63; Dehner NJW 1991, 3254, 3257).
  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 225/62

    Provisionsanspruch des Doppelmaklers

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    Indessen betont auch die großzügiger gewordene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (aaO.), dass die erlaubte Doppeltätigkeit regelmäßig dort ihre Grenze finden dürfte, wo der Makler für die eine Seite als Vertrauensmakler fungiert (vgl. hierzu bereits BGH NJW 1964, 1467; ferner Palandt-Sprau, BGB , 57. Aufl., § 652 Rn. 62 und § 654 Rn. 8).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    Sie läßt es beispielsweise nicht genügen, wenn der Zusammenhang zwischen Vermittlertätigkeit und Abschluß des Hauptvertrages ein rein zufälliger ist (BGH NJW 1976, 1844f: statt des vermittelten Interessenten erwirbt der bereits mit der Beurkundung beauftragte Notar die Eigentumswohnung, ohne zuvor mit dem ihm bekannten Makler des Verkäufers verhandelt zu haben).
  • BGH, 02.12.1992 - IV ZR 268/91

    Bedeutung wiederholter Bezeichnung eines als Makler-Provision auszuhandelnden

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
    Die Beklagte hat ihrer Vertragserklärung - in rechtlich möglicher, ja wegen ihrer Vorkenntnis naheliegender Auslegung (vgl. BGH NJW-RR 1993, 429, 430; OLG Köln OLGR 1997, 203, 204) - von Anfang an die Bedeutung beigemessen, dass der Kläger eine Maklerprovision erhalten solle, falls er die gesamte Verkäuferseite mit Erfolg zum Verkauf des Grundstücks bewege.
  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (zuletzt BGH WM 1998, 1188, 1189 m.w.N.), der der Senat folgt (zuletzt Urt. v. 26.08.1998 - 8 U 845/98, OLGR Dresden 1998, 405, 406 und Urt. v. 17.02.1999 - 8 U 636/98, OLG-NL 1999, 147, 148), ist dem Makler ein Tätigwerden für beide Seiten nur ausnahmsweise untersagt.

    Die Stellung eines "Vertrauensmaklers" (dazu insbesondere Senat, Urt. v. 26.08.1998, aaO.) nahm der Kläger für keine der Kaufvertragsparteien ein.

  • OLG Frankfurt, 14.03.2003 - 19 U 205/02

    Maklerlohnanspruch: Einwand der unechten Verflechtung des Maklers mit der

    "Vermitteln" bedeutet also eine aktive Einwirkung auf die Willensentschließung der Hauptvertragsparteien durch Verhandeln (OLG Dresden NZM 1998, 1017).
  • LG Magdeburg, 18.07.2017 - 11 O 1637/16

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Voraussetzungen der Tätigkeit als Haus-

    Das genügt in der Regel eine unzulässige Doppeltätigkeit rechtlich auszuschließen (vgl hierzu BGH VersR 1998, 715, bei juris Rn 9, 0LG Dresden NZM 1998, 1017 bei juris Rn 8 ).
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